Liebe Patientinnen und Patienten, Sie haben vielleicht schon erfahren, dass die sogennante elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden soll, die auf Servern privater Firmen im Auftrag der Krankenkassen zentral gespeichert wird. Gegebenenfalls haben SIe auch schon Informationen von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten. In der ePA sollen künftig alle ihre Behandlungsdaten, sei es in niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder z. B. bei der Physiotherapie, gespeichert werden. Wir als Ärzteschaft befürworten eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenn dadurch der Datenaustausch im Gesundheitswese für alle Beteiligten verbessert wird. Allerdings haben wir noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt - aus folgenden Gründen: * Gestörte Praxisabläufe - bisher wurde die ePA in keiner Weise im Praxisalltag ausreichend getestet. Es ist zu befürchten, dass es wieder einmal zu erheblichen Verzögerungen der Praxisabläufe kommen wird. Dadurch würden wir wertvolle Behandlungszeit verlieren, die ohnehin schon knapp bemessen ist. Die geplante Testphase von 4 Wochen ist absolut unrealistisch. * Datensicherheit gefährdet - Die Gesundheitsdaten aller Patientinnen und Patienten sollen zentral gespeichert werden. Wie allgemein bekannt, werden immer wieder sensible Daten gehackt. Zusätzlich ist auch möglich, aus vielen pseudonomisierten Daten doch auf die jeweilige Person zu schließen, sodass eigene Gesundheitsdaten öffentlich werden können. Dabei geht es bei der ePA um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern! * Zugriff auf Gesundheitsdaten - Im Gesetz, das die ePA regelt, ist vorgesehen, dass auf Ihre Gesundheitsdaten von Dritten zugegriffen werden kann. Dies können z.B. Forschungseinrichtungen oder auch Firmen sein. Dieser Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten ist dann nicht nur in Deutschland, sondern auch international möglich. Nach heutigem Wissen wird es nahezu unmöglich sein, zu überblicken, wer alles Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten hat.
Für uns Ärztinnen und Ärzte haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität! Aus den oben erwähnten Gründen haben wir daher zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und haben Sorgen um die Sicherheit Ihrer Daten. In diesem Zusammenhang können wir für die mit der Einführung der ePA zusammenhängenden Risiken auch keine Haftung übernehmen.
Sie haben die Option der ePA zu widersprechen (sog. Opt-Out-Lösung). Wir empfehlen Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das kann formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile bei der Behandlung. Falls SIe nichts unternehmen, wird Ihre elektronische Patientenakte jedoch automatisch angelegt.
Ihr Widerspruch kann dazu beitragen, ein digitales Fiasko zu vermeiden. Sie würden damit zudem die Möglichkeit eröffnen, dass mit der Zeit eine praxistauglichere ePA entwickelt werden kann, die auch den strengen Kriterien des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Datenzugriffs genügt.