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Hausarzt Heidelberg, Facharzt für Allgemeinmedizin in Heidelberg-Wieblingen, Dr. Doubravsky
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Dr. med. Jan Doubravsky
Facharzt für Allgemeinmedizin - Naturheilverfahren
in Heidelberg-Wieblingen

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Akademische Lehrpraxis der Universität Heidelberg - Facharztpraxis für Allgemeinmedizin - Naturheilverfahren - , Heidelberg-Wieblingen
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Amtliche
Gelbfieber-Impfstelle

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Sprechzeiten
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Mo 8:30 - 12
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Tel. 06221-84 01 82
Ärztlicher NotdienstÄrztl. Notdienst

Praxis-Urlaub:

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Fr 02.05.25

Mo 09.06.-Fr 13.6.25

Mo 11.08.-Mo 01.09.25

Vertretung: die Wieblinger Hausarztpraxen, bitte den Anrufbeantworter abhören (840182)

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Heidelberg

Tel. 116 117 am WE, Feiertagen,

nachts ab 19Uhr, mittwochs ab 13Uhr


Ü-Aktuelles
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Aktuelles

Aktuelle Grippe- und Corona Impfstoffe haben wir ab sofort vorrätig. FSME Impfstoff  ebenso wie gegen Gürtelrose, Pneumokokken, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio.


gepostet von im

Für die bevorstehenden Bundestagswahl empfehle ich dringend die Wahlprogramme der Parteien und deren Sichtweise auf die ambulante Versorgung im Gesundheitswesen in den Blick zu nehmen.

Folgende Fakten sollten Sie dabei kennen:

Seit dem 4.Quartal 2023 erbringen wir Hausärzte einen Teil unserer Leistungen für unsere Patienten umsonst! In Baden Württemberg mussten die Hausärzte z. B. im 3. Quartal 2024 (die letzte verfügbare Abrechnung) auf Finanzmittel in Höhe von 23 Millionen € für getätigte Leistungen verzichten. Für meine Praxis bedeutet das:  9,3% der von mir geleisteten Leistungen wurden mir nicht bezahlt.

Zum Jahreswechsel brachten ein den Anstieg von Zusatzbeiträgen beklagender GKV-Spitzenverband und unisono auch Parteien mit Neigung zur Staatsmedizin, sog. Patientenschützer und der VdK mal wieder populistisch das Thema ungleicher Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich und privat Versicherte in die Diskussion. Die Bürgerversicherung sowie Terminmeldepflichten  und -garantien seien die Lösung dieses angeblichen Problems. Dabei schneidet gerade Deutschland in internationalen Vergleichen von Gesundheitssystemen wegen des niedrigschwelligen guten Zugangs zu fachärztlicher Versorgung besonders gut ab. Die Kritiker verkennen alle gemeinsam, dass mengenbegrenzende Regelungen wie Budgetierung genau dazu geschaffen wurden, um Leistungserbringer zur Rationierung ihres Angebots zu zwingen! Dennoch leisten wir mehr als diese politischen Vorgaben eigentlich genehmigen - und das sogar umsonst.

Den schwarzen Peter bezüglich der Terminproblematik nun der Vertragsärzteschaft zuzuschieben und nicht über die zwar in Anspruch genommenen, aber unbezahlten Leistungen in Höhe von 23 Mio € im hausärztlichen Bereich und sogar 65 Mio € im fachärztlichen Bereich (allein nur im 3. Quartal 2024 und nur in Baden Württemberg !) zu berichten, ist verlogen und ziemlich dreist.

Von den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) allein könten vielerorts die Praxen überhaupt nicht mehr existieren.

Auch sollte man nicht vergessen, wer die sinnvolle TSVG-Neupatientenregelung abgeschafft hat (Herr Minister Lauterbach) und damit zur Verschärfung von Terminwartezeiten maßgeblich beigetragen hat. Gleichzeitig leistet sich Deutschland weiterhin den Luxus einer freien Arztwahl.

Gleichzeitig hat das Thema "ÄBD-Reform" - "Schliessung einiger Notfallpraxen"  die Gemüter erhitzt. Plötzlich wird demonstriert. Lokale Politiker überboten sich in Zornesbekundungen. Themen werden vermischt und sich überschlagende Berichterstattung in Tageszeitungen schüren irrationale Ängste. Eine Differenzierung zwischen Ärztlichem Bereitschaftsdienst (ÄBD) und Rettungsdienst bzw. Notaufnahmen wird nicht vorgenommen.Die Notfallversorgung der Bevölkerung ist von dieser ÄBD-Reform nicht betroffen !

Grund für die Reform: im Herbst 2023 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Poolärzte/innen unter bestimmten  Umständen wie dem Dienst im Ärztlichen Bereitschaftsdienst im Gegensatz zu den Notärzten im Rettungsdienst sozialversicherungspflichtig sind. Dieses Urteil hat gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung des ÄBD. Der ÄBD wurde damit personnel massiv geschwächt. Es brauchte neue Konzepte. Um eine Schliessung von allen bestehenden Bereitschaftsdienstpraxen zu verhindern, hätte das Arbeitministerium unter Minister Heil (SPD) durch eine einfache Ergänzung des §23c Absatz 2 SGB IV, der die Ausnahmen von der Beitragspflicht für Notärztinnen und Notärzte definiert, eine unbürokratische Regelung für Poolärzte/Innen  analog zum Rettungsdienst schaffen können. Dies ist offensichtlich im Arbeitsministerium nicht gewünscht. Wenn sich nun politische Vetreterinnen und Vertreter der selben Partei über die Schliessung von ÄBD-Praxen echauffieren, ist das schon paradox.

Die sich verschlechternden Rahmenbedingungen mit zunehmendem Personalmangel vor allem im hausärztlichen Bereich werden jetzt spürbar, aber den verbleibenden tätigen Ärzten werden noch Knüppel zwischen die Beine geworfen anstatt hier konstruktive und motivierende Lösungen anzustreben.

Ich möchte mit meinen Ausführungen deutlich machen, dass Sie mit Ihrer Stimme auch über Ihre eigene ambulante Versorgungssituation in der Zukunft mitentscheiden.

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© 2021 Praxis für Allgemeinmedizin Dr. med. Jan Doubravsky, 69123 Heidelberg-Wieblingen, Edinger Str. 2, Tel. 06221- 84 01 82 

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